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Familie und Beteiligung

Alleinerzieherstatus - Zweierzieherstatus: Die Festlegung des Erzieherstatus erfolgt bei Schuleintritt. Über diesen wird die zu leistende Elternmitarbeit definiert und die Anzahl der Stimmen in der Generalversammlung. Der Alleinerzieherstatus bedeutet eine Halbierung der Elternmitarbeit von 2x40 auf 1x40 Stunden pro Familie und Semester. Gemeint sind damit Eltern, deren (früherer) Partner sich tatsächlich geistig von der Erziehung der Kinder verabschiedet hat und nicht in Kontakt mit der Lernwerkstatt steht. Die alleinige Scheidung bzw. getrennte Wohnsituation rechtfertigt diese Begünstigung noch nicht. Der Status wird jährlich im Datenerhebungsblatt abgefragt. Hat sich die familiäre Situation so geändert, dass ein Statuswechsel sinnvoll erscheint, bitten wir um Meldung bei Marise Polatschek-Fries (0650 6226332). Da ja auch vereinslegale Konsequenzen folgen (Stimme in der GV), wird der Vorschlag einer Statusänderung in die DV eingebracht und gegebenenfalls beschlossen. Unabhängig vom "Status" kann in bewegten Zeiten über den GIF um vorübergehende Reduktion der EMI-Stunden angesucht werden.

Sonstiges


Zusätzliche Bemerkungen



¹ Es werden alle Daten auf dem Server gespeichert, jedoch sind nur folgende Daten für alle Mitglieder für die in der Schule üblichen Adressliste sichtbar:
  • Mutter: Vorname, Nachname, Adresse, Telefon, E-Mail;
  • Vater: Vorname, Nachname, Adresse, Telefon, E-Mail;
  • Lebensgefährte: Vorname, Nachname, Adresse, Telefon, E-Mail;
  • Kinder: Vorname, Nachname,Geburtstag;
  • Arbeitskreis
Alle anderen Angaben sind nur von wenigen ausgewählten Personen einsehbar, welche diese in Ausübung ihrer Pflicht benötigen. Diese Personen verpflichten sich die Daten diskret zu behandeln, und nicht weiterzugeben.